Inhaltssuche

Suchen Sie z.B. nach Artikeln, Beiträgen usw.

Personen- und Kontaktsuche

Bistum Fulda

Weiteres Prozedere bis zum Amtsantritt

Gemäß den Bestimmungen des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und Preußen aus dem Jahre 1929 muss nach erfolgter Wahl durch das Domkapitel durch Anfrage bei den zuständigen Landesregierungen erfragt werden, ob „Bedenken politischer Art gegen ihn“ bestehen. 


Da zum Bistum Fulda Gebiete in Hessen und in Thüringen gehören, werden diese beiden Landesregierungen vom Domkapitel nach der Wahl angefragt. Wenn die Landesregierungen mitteilen, dass keine Bedenken politischer Art bestehen (was heutzutage eine reine Formsache ist), wird das Domkapitel den Namen des gewählten Kandidaten nach Rom weiterleiten. Die Bekanntgabe der Ernennung des gewählten Bischofs durch den Papst erfolgt sodann an einem bestimmten Tag um 12 Uhr zeitgleich in Rom und in Fulda. 


Der neu ernannte Bischof leistet vor dem hessischen und thüringischen Ministerpräsidenten einen Treueeid. Sodann empfängt er, wenn er noch nicht zum Bischof geweiht ist, die Bischofsweihe durch den Metropoliten; für Fulda ist dies der Erzbischof von Paderborn. Der neue Bischof ergreift schließlich „Besitz von der Diözese“, indem er dem Domkapitel sein Ernennungsschreiben präsentiert. Dies erfolgt in feierlicher Weise in einem Gottesdienst im Hohen Dom zu Fulda zur Amtseinführung. Zuletzt war dies am 23. September 2001 beim Amtsantritt von Bischof Algermissen der Fall.


Bistum Fulda


Bischöfliches Generalvikariat 

Paulustor 5

36037 Fulda


 



Postfach 11 53

36001 Fulda

 



Telefon: 0661 / 87-0

Telefax: 0661 / 87-578

Karte
 


© Bistum Fulda

 

Bistum Fulda


Bischöfliches Generalvikariat 

Paulustor 5

36037 Fulda


Postfach 11 53

36001 Fulda


Telefon: 0661 / 87-0

Telefax: 0661 / 87-578




© Bistum Fulda